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Das Bundeskabinett hat am 27.06.2007 den Maßgaben des
Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
zugestimmt und somit die EnEV 2007 beschlossen. Die Verordnung wurde im Juli
im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 01.10.2007 in Kraft. |

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Damit wird wie folgt geregelt: |
Ausweiserstellung für alle beheizte und gekühlten Gebäude, sowie öffentliche
Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr
(nicht für Gebäude unter 50m² Nutzfläche, denkmalgeschützte Gebäude oder
Ferienhäuser). |
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Ausweiserstellung nur bei Nutzerwechsel, hierbei für potentielle Käufer,
bzw. Mieter bei Neubau, Verkauf, Vermietung, Leasen. Oder im Rahmen von
Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen, für die sowieso eine ingenieurmäßige
Berechnung des Energiebedarfs zu erfolgen hat. |
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Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsorientiertem und Bedarfsorientiertem
Energieausweis bis zum 01.10.2008. Danach ist die Ausweiserstellung für
Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem
01.11.1977 gestellt wurde, nur als Bedarfsausweis zulässig (Ausnahme: beim
Bau oder einer späteren Modernisierung wurde das Wärmeschutzniveau der 1.
Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht). |
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Erhebung
der Gebäudedaten zur Ausweiserstellung durch eine Begehung des
Sachverständigen vor Ort, oder durch Erhebung durch den Eigentümer |
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Gültigkeitsdauer der Ausweise in der Regel 10 Jahre. |
Beispiel für Bedarfs- und
Verbrauchsorientiertem Energieausweis:
Zwei gleiche Häuser mit gleichem Gebäudeaufbau und gleicher
Anlagentechnik.
In dem einen Haus wohnen Senioren die wärmere Wohnungen benötigen. In
dem anderen wohnen Familien mit Kindern.Durch die Angabe des Verbrauchs
ist das Haus mit den Senioren in einer schlechteren Energieklasse
eingeordnet.Der Verbrauch ist folglich nicht maßgebend.Alle derartigen
Energiepässe sind nicht vergleichbar und daher auch nicht
aussagekräftig.Ich rate daher ausdrücklich zu einem Bedarfsorientiertem
Energiepass.Hier steht das Gebäude und die Anlagentechnik im
Mittelpunkt und nicht der Nutzer.Damit ist eine einwandfreie
Vergleichbarkeit der Gebäude gegeben.
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