Das Bundeskabinett hat am 27.06.2007 den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zugestimmt und somit die EnEV 2007 beschlossen. Die Verordnung wurde im Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 01.10.2007 in Kraft.

 

 
 

Damit wird wie folgt geregelt:
Ausweiserstellung für alle beheizte und gekühlten Gebäude, sowie öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr (nicht für Gebäude unter 50m² Nutzfläche, denkmalgeschützte Gebäude oder Ferienhäuser).
Ausweiserstellung nur bei Nutzerwechsel, hierbei für potentielle Käufer, bzw. Mieter bei Neubau, Verkauf, Vermietung, Leasen. Oder im Rahmen von Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen, für die sowieso eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs zu erfolgen hat.
Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsorientiertem und Bedarfsorientiertem Energieausweis bis zum 01.10.2008. Danach ist die Ausweiserstellung für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, nur als Bedarfsausweis zulässig (Ausnahme: beim Bau oder einer späteren Modernisierung wurde das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht).
Erhebung der Gebäudedaten zur Ausweiserstellung durch eine Begehung des Sachverständigen vor Ort, oder durch Erhebung durch den Eigentümer
Gültigkeitsdauer der Ausweise in der Regel 10 Jahre.

    Beispiel für Bedarfs- und Verbrauchsorientiertem Energieausweis:

Zwei gleiche Häuser mit gleichem Gebäudeaufbau und gleicher Anlagentechnik.
In dem einen Haus wohnen Senioren die wärmere Wohnungen benötigen. In dem anderen wohnen Familien mit Kindern.Durch die Angabe des Verbrauchs ist das Haus mit den Senioren in einer schlechteren Energieklasse eingeordnet.Der Verbrauch ist folglich nicht maßgebend.Alle derartigen Energiepässe sind nicht vergleichbar und daher auch nicht aussagekräftig.Ich rate daher ausdrücklich zu einem Bedarfsorientiertem Energiepass.Hier steht das Gebäude und  die Anlagentechnik im Mittelpunkt und nicht der Nutzer.Damit ist eine einwandfreie Vergleichbarkeit der Gebäude gegeben.